Baurecht und Architektenrecht in Plauen

Ihr Ansprechpartner im Baurecht und Architektenrecht:

Baurecht und Architektenrecht – das Recht als Fundament

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Bauherren nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart.

Auch für den Bauunternehmer kann es beim Ausbleiben größerer Werklohnforderungen zu existenzbedrohenden Situationen kommen. Vor allem, wenn Mängel und entsprechende Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht werden.

Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstütze ich sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts.
Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Darüber hinaus berate ich meine Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Gewährleistung
  • Architektenrecht