Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz inkl. Schuldnerberatung

Ihr Ansprechpartner im Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz inklusive Schuldnerbereatung:

Privatinsolvenz – Wege aus der Schuldenfalle in Plauen

Wann bin ich eigentlich insolvent? Wenn Sie sich diese Frage stellen, brauchen Sie möglicherweise Hilfe. Oder haben Sie bereits den Kopf sprichwörtlich ‚in den Sand gesteckt‘ und die eingehende Post schon länger nicht mehr geöffnet? Dann ist Ihnen sicher aufgefallen, dass damit die Probleme noch lange nicht gelöst sind. Hier helfe ich, Ihre finanzielle Notsituation zu erfassen und auszuwerten. Denn am Ende gibt es nur einen richtigen Weg aus den Schulden – den direkten und rechtlich zulässigen!

Ich habe mich seit mehreren Jahren darauf spezialisiert, Privatpersonen auf dem Weg aus den Schulden zu begleiten. Vertrauen Sie nicht dubiosen und anonymen Anbietern, wenn es um Ihr Geld geht. Holen Sie sich fachlich kompetenten Rat beim Rechtsanwalt.

Die Tatsache, dass Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, reicht allein nicht aus, um festzustellen, ob Sie insolvent sind. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass Ihnen Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann sollten Sie schleunigst etwas tun.
Das Ziel ist klar: Es geht darum, Sie auf dem Weg aus den Schulden mit Rat und Tat zu begleiten. Bei konsequenter Umsetzung sind Sie am Ende schuldenfrei und haben Ihr Leben um einige Sorgen erleichtert.

Es gibt viele Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen. Und dabei ist das Kostenrisiko für Sie minimal. Welche der für Sie kostenneutralen gesetzlichen Förder- und Beratungsmaßnahmen es gibt, erkläre ich Ihnen.

Das deutsche Recht bietet Ihnen sehr gute Möglichkeiten, sich juristisch einwandfrei von den Schulden zu befreien. Ich erkläre, wie es geht. Zunächst ist gegenseitiges Vertrauen dazu die Basis. Mit Know-how um die juristischen Abläufe begleite ich Sie auf dem Weg aus den Schulden mit Hilfe der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz).

Verbraucherinsolvenz – ein Überblick

Die Verbraucherinsolvenz (oder: Privatinsolvenz) ist ein so genanntes vereinfachtes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Es wird nur angewendet für natürliche Personen (keine juristischen Personen wie Vereine, GmbH, AG oder e.G.).

Die Verbraucherinsolvenz gilt nur für diejenigen, die nicht selbstständig arbeiten oder gearbeitet haben. Ausnahme: Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar (weniger als 20 Gläubiger)

Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, ist das dreistufige Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie das Richtige!

In drei Schritten schuldenfrei

Das Verbraucherinsolvenzverfahren setzt einen definierten Ablauf voraus:

Schritt 1: Ich unterbreite Ihren Gläubigern zunächst außergerichtlich einen Schuldenbereinigungsplan auf der Basis Ihrer aktuellen Einkommens – und Vermögensverhältnisse.

Schritt 2: Bei Scheitern von Schritt 1 folgt ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren. Ab dessen Eröffnung sind in der Regel Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger nicht mehr möglich.

Schritt 3: Am Ende der so genannten Wohlverhaltensperiode (rund sechs Jahre) und dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren sind Sie in absehbarer Zeit wieder schuldenfrei.

Eidesstattliche Versicherung

Bei vielen Schuldnern und auch in der Öffentlichkeit löst die eidesstattliche Versicherung meist Erschrecken aus. Diese deutsche Sonderregelung betrifft monatlich tausende Personen, die von den Gerichten ins Schuldnerregister eingetragen werden. Aber die eidesstattliche Versicherung kann für Schuldner auch nützlich sein. So hilft sie in der Praxis, um sich mit Gläubigern auch auf eine geringe Vergleichsquote einigen zu können.

Ich betreue Mandanten im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Privatinsolvenz
  • Verbraucherinsolvenz
  • Korrespondenz mit Insolvenzgericht, gerichtlich bestellten Treuhändern und Gläubigern
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Sachpfändung
  • Guthabenkonto
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Offenbarungseid

Schuldnerberatung Plauen

Als Schuldnerberatung wird ganz allgemein die Hilfestellung bezeichnet, die Menschen mit Schuldenproblemen oder Menschen in einer Situation der Überschuldung gewährt wird. Diese Beratung erfolgt in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Schuldenberater beschränkt sich jedoch regelmäßig auf die rechtliche Hilfestellung.

Die rechtlich fundierte Schuldnerberatung durch den Anwalt hat auch große Vorteile gegenüber den staatlichen Schuldnerberatungen.

Bei einem Rechtsanwalt ist eine fast verzögerungsfreie Bearbeitung Ihres individuellen Falles innerhalb kürzester Zeit und ohne mehrmonatige Wartezeiten möglich. Der Rechtsanwalt kann sich regelmäßig auch zügig um ein eventuell erforderliches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und die sich anschließende Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung kümmern.

Die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in der Schuldnerberatung umfassen dabei unter anderem die folgenden Aufgaben:

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung unter anderem durch genaue Überprüfung der bestehenden Forderungen
  • Anschreiben und Verhandeln mit den Gläubigern
  • Benötigte Unterlagen mit dem Schuldner zusammen erstellen
  • Informieren des Schuldners über Verpflichtungen und Rechte
  • Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens